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Ergebnis des von Immofinanz eingebrachten Antrags auf Einstweilige Verfügung gegen CA Immo

Einstweilige Verfügung gegen CA Immo wurde als unbegründet abgelehnt

Die Rückmeldung des Handelsgerichts Wien auf die von Immofinanz vergangenen Donnerstag eingebrachte Klage sowie Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen CA Immo und deren Tochter PHI liegt nun vor: Die Einstweilige Verfügung wurde klar abgelehnt. Der Sicherungsantrag, mit dem CA Immo und mit ihr verbundenen Unternehmen der Ankauf weiterer Aktien der Immofinanz sowie die Teilnahme und Stimmrechtsausübung im Rahmen der von Immofinanz einberufenen ao. Hauptversammlung am 17.4.2015 untersagt werden sollte, wurde vom Gericht unter anderem als rechtsmissbräuchlich vollinhaltlich abgewiesen.

Dr. Bruno Ettenauer, CEO der CA Immo: „Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt und bestärkt unseren eingeschlagenen Kurs. Wir sind überzeugt, dass es nun in der Hauptversammlung keinen Grund geben wird, uns von der Beschlussfassung auszuschließen. Zusammen mit unserem Partner O1 Group werden wir mit rd. 4 % Anteil am gesamten Grundkapital der Immofinanz über die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung mitstimmen.“


Kontakt:

CA Immobilien Anlagen AG
Mag. Susanne Steinböck
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