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Erfolgreiche Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung der „BUWOG“ Klage gegen Republik Österreich und Land Kärnten

Veröffentlichung von Insiderinformationen gem. Artikel 17 MAR

Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wurde heute darüber informiert, dass ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung der „BUWOG“ Klage (Teilklage mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR) gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten aufgrund Verjährung erfolgreich war. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat festgestellt, dass der Klagsanspruch der Gesellschaft nicht verjährt ist. Gegen dieses Berufungsurteil ist noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof zulässig.