Die Hauptversammlungen werden am Sitz der Gesellschaft oder einer ihrer inländischen Zweigniederlassungen oder in einer österreichischen Landeshauptstadt abgehalten. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen (außerordentliche Hauptversammlung: 21 Tage). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist die Übermittlung einer Depotbestätigung erforderlich. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Näheres entnehmen Sie bitte der Einberufung.
Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung, wählt den Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer und legt die Vergütung für den Aufsichtsrat fest.
Proxy Voting wird angeboten. Die entsprechenden Formulare sind im Menüpunkt unter der jeweiligen Hauptversammlung zu finden.
Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz Aktiengesetz (Vollmacht an ein Kreditinstitut) nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt.
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft nimmt bis auf Widerruf Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz Aktiengesetz (Vollmacht an ein Kreditinstitut) über Fax, oder als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post, entgegen. Näheres entnehmen Sie bitte der Einberufung.
Wichtige aktuelle Schwerpunktfragen werden vor der Hauptversammlung in Form von Q & A auf die Website gestellt. Der Jahresabschluss wird nach Feststellung durch den Aufsichtsrat in der Wiener Zeitung verfügbar gemacht.
Rechte der Aktionäre
Die 87,9 Mio. Stammaktien der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wurden nach dem Prinzip „one share – one vote“ ausgestaltet. Zum Stichtag 31.12.2011 befanden sich rund 82% der Aktien im Streubesitz. Rund 18% des Grundkapitals sowie weitere vier Namensaktien werden von UniCredit Bank Austria AG gehalten. Diese Namensaktien berechtigen zur Nominierung von je einem Aufsichtsrat. Allerdings wurde von diesem Recht bisher kein Gebrauch gemacht; alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von der Hauptversammlung gewählt. Es existieren weder Vorzugsaktien noch Einschränkungen für Stammaktien der Gesellschaft.
Jeder Aktionär kann Gegenanträge bei der Hauptversammlung stellen. Aktionäre mit 5% Anteil können die Einberufung einer Hauptversammlung und die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung verlangen. Alle Finanzinformationen macht CA Immo zeitgleich verfügbar. Es finden regelmäßig Conference Calls oder ähnliche Veranstaltungen für Analysten und Investoren statt. Die verwendeten Präsentationsunterlagen sind auf die Website unter Investor Relations verfügbar und damit allgemein zugänglich.
Hauptversammlung
Die 25. Ordentliche Hauptversammlung findet am 08. Mai 2012 ab 17 Uhr in statt.
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen.